Übernachtungskosten: 60€ pro Übernachtung für 2 Personen plus Kurtaxe in der Nebensaison [November bis Ostern (außer Silvester/Neujahr)] 70€ pro Übernachtung für 2 Personen plus Kurtaxe in der Hauptsaison [Ostern bis Ende Oktober plus Silvester/Neujahr)]:
Kurtaxe: Seit dem 1. April 2008 ist Vogtsburg ein Kurerholungsort und damit Kurtaxenpflichtig. Alle Vermieter und Hotels ziehen diese direkt ein. Die Kurtaxe ist NICHT in den oben und im weiteren genannten Preisen enthalten. Mit Ihrer Kurtaxe (0,50 Euro pro Person und Aufenthaltstag) leisten Sie einen bedeutenden Beitrag zur Vielfalt des Vogtsburger Angebotes. Dafür bedanken wir uns bei Ihnen - mit Ihrer persönlichen Gästekarte sowie zahlreichen exklusiven Gratis-Leistungen und Ermäßigungen. Durch Bezahlung der Kurtaxe und Ausfüllen des Meldescheines haben Sie Anspruch auf die KONUS-Gästekarte, welche als Fahrschein im gesamten Schwarzwald gilt.
Halbpension: Gerne offerieren wir unseren Gästen auch Halbpension, d.h. Frühstück sowie ein 3-Gang-Menü am Abend. Hierfür berechnen wir zusätzlich zu den Übernachtungskosten 42€ pro Person. Sprechen Sie uns bitte an oder vermerken Sie einfach Halbpension in Ihrer Reservierung.
Aufpreise: 1. Einmalige Kurzzeitpauschale (KZP) in Höhe von 15€ bei einem Aufenthalt von weniger als 4 Nächten. 2. Kosten für Zusatzpersonen (ab 3. Person) pro Übernachtung: - 15€ ( 1. Nacht ) - 10€ ( ab 2. Nacht ) 3. Zustellbett für Kinder: Gerne stellen wir Ihnen ein Reisebett für Babys oder ein antikes Holzbett inkl. der notwendigen Bettwäsche für Kinder bis zu 5 Jahren (je nach Größe) zur Verfügung. Dafür berechnen wir 10€ für eine bzw. 7€ bei mehreren Übernachtungen. 4. Haustiere: Wir berechnen bei Haustieren eine einmalige Reinigungspauschale von 20€ (unabhängig von der Dauer des Aufenthalts).
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Stornobedingungen: 1. Alle von uns bestätigten Reservierungen sind für beide Seiten verbindlich. 2. Diese können ohne Kosten für unsere Gäste bis zu 8 Wochen vor Buchungstermin storniert werden. 3. Bei Stornierungen von weniger als 8 Wochen vor Termin, werden wir selbstverständlich versuchen, das Appartement weiterzuvermieten: 3.1. Gelingt uns dies, so stellen wir Ihnen nichts oder ggf. nur den Differenzbetrag in Rechnung. 3.2. Gelingt uns dies nicht, stellen wir Ihnen die Übernachtungs- bzw. Arrangementkosten in Rechnung. Dabei handeln wir fair und fürsorglich. Je nach Vorlauf verrechnen wir abziehbare Kosten für z.B. Frühstück, wenn dies noch nicht eingekauft wurde.
Hinweis: Nach dem deutschen Beherbergungsgesetz sind Krankheit und andere unvorhersehbare Ereignisse kein Grund, der Gäste zu einem Storno ohne Kosten berechtigt. Wenn Sie bedenken, wie viele Risiken Gastronomen/Hoteliers dann abfangen müssten, so macht dies sicherlich auch Sinn. Wir empfehlen daher, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
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